Abschluss: Staatlich anerkannte Heilpädagogin/anerkannter Heilpädagoge
Ausbildung als Heilpädagogin/ Heilpädagoge
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind Fachkräfte für die Förderung und Begleitung von Menschen in allen Lebensphasen. Ihre Expertise liegt in der Unterstützung von Personen, die in ihrer Entwicklung, Bildung oder gesellschaftlichen Teilhabe vor besonderen Herausforderungen stehen. Die heilpädagogische Arbeit orientiert sich dabei an der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft. Dies beinhaltet die aktive Mitgestaltung von Lebensentwürfen, die Entwicklung individueller Potenziale sowie die Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhaberechten. Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind in einem breiten Spektrum tätig, das von der heilpädagogischen Förderung in der Kinder- und Jugendhilfe über die Beratung und Unterstützung von Familien bis hin zu Bildungsangeboten für Erwachsene reicht. In Schulen unterstützen sie die inklusive Bildung und bieten individuelle Förderung. In heilpädagogischen Praxen arbeiten sie therapeutisch mit Einzelnen und Gruppen. Die Arbeit basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, der die individuellen Stärken und Ressourcen der Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Ausschließlich tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit
Zulassungsvoraussetzungen
· Staatliche Anerkennung als Erzieherin/ Erzieher oder Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger oder
· Gleichwertige Ausbildung im sozialpädagogischen, heilerziehungspflegerischen oder sonderpädagogischen Bereich auf dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens
· Nachweis einer einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen tariflichen Arbeitszeit (i.d.R. 20 Stunden/Woche)
Organisation der Ausbildung
· Unterricht an zwei Wochentagen (7:45 Uhr – 15:00 Uhr)
· Eine Blockwoche Unterricht pro Schuljahr
Beginn der Ausbildung
· Schuljahresbeginn im Land Brandenburg
Dauer der Ausbildung
· Zwei Jahre
Prüfungen
· Schriftliche und mündliche Prüfung
· Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz
Schulgeld
· Schulgeld wird erhoben
Berufsabschluss
· Staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Staatlich anerkannter Heilpädagoge
· Erwerb der Fachhochschulreife möglich
Fächer und Lernfelder
Berufsübergreifender Lernbereich
· Deutsch/Kommunikation
· Politische Bildung
· Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Lernfelder
· Auftrag und Professionalisierung heilpädagogischen Handelns
· Beratungsprozesse in heilpädagogischen Kontexten
· Diagnostische Modelle und Methoden in heilpädagogischen Arbeitsfeldern
· Bildungs- und Entwicklungsprozesse heilpädagogisch planen, durchführen und reflektieren
· Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen begleiten
· Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit
· Wahlpflichtbereiche (nach Angebot der Schule):
o Heilpädagogisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen
o Heilpädagogisches Arbeiten im Kontext der Schule
o Heilpädagogisches Arbeiten im Rahmen von Rehabilitationsleistungen
o Heilpädagogisches Arbeiten mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf