· Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
· Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung oder
· Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife
· Anstellung in einer sozialen Einrichtung
· Nachweis über ein für die Dauer der Ausbildung bestehendes Arbeitsverhältnis in der Tätigkeit einer Erzieherin/ eines Erziehers
· Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen tariflichen Arbeitszeit (i.d.R. 20 Stunden/Woche)
Beginn der Ausbildung
Jeweiliger Schuljahresbeginn im Land Brandenburg
Dauer der Ausbildung
Drei Jahre
Kosten
Schulgeld wird erhoben
Prüfungen
· Schriftliche und mündliche Prüfung
·
Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz
Berufsabschluss
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin