Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung  Heilerziehungspflege Vollzeit




Vollzeitausbildung

  • schulische Ausbildung in Verbindung mit mehreren praktischen Ausbildungsphasen
  • drei Praxisphasen während der Ausbildung in drei unterschiedlichen heilerziehungspflegerischen Tätigkeitsfeldern
  • Unterricht von Montag bis Freitag (7:45 Uhr - 15:00 Uhr)

 

Zulassungsvoraussetzungen

  •  Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit von mindestens 200 Stunden oder
  • Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 200 Stunden.

Beginn der Ausbildung


Jeweiliger Schuljahresbeginn im Land Brandenburg

 

Dauer der Ausbildung

3 Jahre

Kosten

Schulgeld wird erhoben

Prüfungen

 

·         Schriftliche und mündliche Prüfung

·         Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz 

 

Berufsabschluss 

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger