Zulassungsvoraussetzungen
Beginn der Ausbildung
Jeweiliger Schuljahresbeginn im Land Brandenburg
Dauer der Ausbildung
3 Jahre
Kosten
Schulgeld wird erhoben
Prüfungen
· Schriftliche und mündliche Prüfung
· Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz
Berufsabschluss
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger