Die Schulsozialarbeiterin informiert:

 

Wissenswertes zum Heizkostenzuschuss

 

Heizkostenzuschuss und Energiepauschale

Am 2. Februar 2022 wurde der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende beschlossen, die BAföG oder beim Aufstiegs-BAföG (AFBG) einen Unterhaltsbeitrag empfangen. Der einmalige Zuschuss beträgt pauschal 230 Euro. Wer neben dem Studium arbeitet (zum Beispiel als Minijobber oder Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepauschale. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber.

 

Die wichtigsten Infos zum Heizkostenzuschuss:

 

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Menschen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 (für den ersten Heizkostenzuschuss) bzw. von September 2022 bis Dezember 2022 (für den zweiten Heizkostenzuschuss) Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen, sowie Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, erhalten automatisch die Heizkostenzuschüsse.

 

Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Das Gesetz zum ersten Heizkostenzuschuss ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Darin enthalten ist der erste Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für diesen Personenkreis einmalig pauschal 345 Euro. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses ist für Ende 2022 oder Anfang 2023 geplant. Wer für den Zuschuss über das Wohngeld bereits berücksichtigt wird, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAföG- oder AFBG- oder BAB-Bezieher bekommen. Jeden Zuschuss gibt es nur einmal.

 

Muss ein Antrag gestellt werden?

Nein, der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt.

 

Ist es für den Erhalt des Zuschusses egal, wie hoch der BAföG-Satz oder AFBG-Unterhaltsbeitrag ist?

Ja, es kommt nur darauf an, dass für mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 (erster Heizkostenzuschuss) bzw. von September 2022 bis Dezember 2022 (zweiter Heizkostenzuschuss) BAföG oder ein Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG bewilligt war. Auf die genaue Höhe kommt es nicht an.

 

Können den Zuschuss auch BAföG-geförderte Schülerinnen und Schüler bekommen?

Ja, den Zuschuss können neben Wohngeldbeziehern auch BAföG-geförderte Schülerinnen und Schüler, Studierende und mit einem AFBG-Unterhaltsbeitrag Geförderte bekommen.

 

 

Bei Fragen vereinbaren Sie gern einen Termin mit der

Schulsozialarbeiterin

Frau Staatz: 0170 / 5 23 23 27

 

 

Wohnen in Lobetal

 

Aktuell stehen für die Schüler*innen des Bildungszentrums 45 Unterkünfte in Wohngemeinschaften sowie in Einzel- und Doppel-Appartements zur Verfügung.

 

Die Unterkünfte sind auf fünf verschiedene Häuser verteilt: Johanna-Theresen-Haus, Haus Ernterast, Paul-Braune-Haus, Haus Nazareth und Bonhoefferhaus.   

 

Die Schüler*innen schließen einen Mietvertrag mit dem Immobilienmanagement der Hoffnungstaler Stiftung ab. Als Ansprechpartner*in steht den Mieter*innen Frau Sabine Werner-Zahn zur Verfügung.  

 

 

 

Die Mieten sind in den unterschiedlichen Objekten verschieden, aber moderat.   

 

In den letzten Jahren hatten wir zum Beginn des Schuljahres mehr Nachfragen als Angebote. Somit empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung über vermietung@lobetal.de oder direkt unter 03338/ 66-441 bei Frau Sabine Werner-Zahn.   

 

Da die Anzahl der Wohnangebote begrenzt ist, können Wünsche nach einer bestimmten Unterkunft nur selten berücksichtigt werden.