Tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit
· Unterricht an zwei Wochentagen (7:45 Uhr – 15:00 Uhr
· Eine Praxisphase von 200 Stunden in jeweils einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld
Zulassungsvoraussetzungen
· Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
· Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung oder
· Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife
· Anstellung in einer sozialen Einrichtung
· Nachweis über ein für die Dauer der Ausbildung bestehendes Arbeitsverhältnis in der Tätigkeit einer Erzieherin/ eines Erziehers
· Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen tariflichen Arbeitszeit (i.d.R. 20 Stunden/Woche)
Beginn der Ausbildung
Schuljahresbeginn im Land Brandenburg
Dauer der Ausbildung
Drei Jahre
Prüfungen
· Schriftliche und mündliche Prüfung
· Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz
Schulgeld wird erhoben.
Berufsabschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher