Fachschule Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik Vollzeit




Vollzeitausbildung

 

·         Schulische Ausbildung in Verbindung mit mehreren praktischen Ausbildungsphasen

·         Mindestens zwei Praxisphasen während der Ausbildung in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern

·         Unterricht von Montag bis Freitag (7:45 Uhr – 15:00 Uhr)

 

Zulassungsvoraussetzungen

 

·         Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder

·         Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit von mindestens 200 Stunden oder

·         Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 200 Stunden.

 

Beginn der Ausbildung

 

Schuljahresbeginn im Land Brandenburg

 

Dauer der Ausbildung

 

Drei Jahre

 

Prüfungen

 

·         Schriftliche und mündliche Prüfung

·         Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz

 

Schulgeld wird erhoben.

 

Berufsabschluss

 

 

Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher