Fachschule Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik - Teilzeit




 Tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeit

 

·         Unterricht an zwei Wochentagen (7:45 Uhr – 15:00 Uhr

·         Eine Praxisphase von 200 Stunden in jeweils einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld

 

Zulassungsvoraussetzungen

 

·         Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder

·         Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung oder

·         Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife

·         Anstellung in einer sozialen Einrichtung

·         Nachweis über ein für die Dauer der Ausbildung bestehendes Arbeitsverhältnis in der Tätigkeit einer Erzieherin/ eines Erziehers

·         Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens der Hälfte der ortsüblichen tariflichen Arbeitszeit (i.d.R. 20 Stunden/Woche)

 

Beginn der Ausbildung

 

Schuljahresbeginn im Land Brandenburg

 

Dauer der Ausbildung

 

Drei Jahre

 

Prüfungen

 

·         Schriftliche und mündliche Prüfung

·         Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz

 

Schulgeld wird erhoben.

 

Berufsabschluss

 

 

Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher