Vollzeitausbildung
· Schulische Ausbildung in Verbindung mit mehreren praktischen Ausbildungsphasen
· Mindestens zwei Praxisphasen während der Ausbildung in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern
· Unterricht von Montag bis Freitag (7:45 Uhr – 15:00 Uhr)
Zulassungsvoraussetzungen
· Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
· Fachoberschulreife und eine nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit von mindestens 200 Stunden oder
· Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 200 Stunden.
Beginn der Ausbildung
Schuljahresbeginn im Land Brandenburg
Dauer der Ausbildung
Drei Jahre
Prüfungen
· Schriftliche und mündliche Prüfung
· Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz
Schulgeld wird erhoben.
Berufsabschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher